Am Donnerstag, 16. Juli 2015, fand am Nürburgring eine denkwürdige Sitzung statt. Karsten Schumacher, Geschäftsführer der Capricon Nürburgring Gesellschaft (CNG) nahm zu verschiedenen Themen (CNG, Wirtschaftlichkeit, Klagen gegen den Verkauf, Sicherheit, Geschwindigkeitsbeschränkungen, zukünftige Planungen usw.) Stellung. Die Gesellschafter der VLN erhielten aus erster Hand umfangreiche Informationen, die vieles, was im Vorfeld kolportiert wurde, richtig stellten und in einem anderen Licht erscheinen ließen.

Der eigentliche Grund der Gesellschafterversammlung war jedoch, den neuen Vorvertrag mit der CNG vorzustellen. Dieser beinhaltet eine 3-jährige Laufzeit mit der Option, für weitere zwei Jahre zu verlängern. Für das Jahr 2016 werden 10 Renntermine garantiert. Für die Folgejahre 2017 und 2018 mindestens 8 bis 10 Veranstaltungen. Die Reduzierung der Veranstaltungen war eine Vorsichtsmaßnahme des Generalbevollmächtigten. Es werden aus Teilnehmerkreisen Stimmen laut, für 10 Veranstaltungen nicht mehr das Budget zu haben bzw. Fahrer gewinnen zu können.

Eine weitere Besonderheit des Vorvertrages ist, VLN und CNG werden sich gemeinsam darum bemühen, die VLN medial besser aufzustellen, um damit mehr Einnahmen generieren zu können. Das heißt, die CNG hat ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse, die VLN als erfolgreiche Serie vermarkten zu können. Auf diese Weise entsteht eine WIN-WIN-Situation, von der alle Beteiligten profitieren können.

Nach einer kurzen Aussprache wurde abgestimmt. 8 der 10 Veranstalter stimmten für den Vertrag, 2 enthielten sich. Unmittelbar nach der Abstimmung unterzeichneten der Generalbevollmächtigte und der Geschäftsführer der CNG den Vorvertrag. Mit diesem Vorvertrag haben die Bemühungen anderer Kreise, die VLN zu übernehmen bzw. eine eigene Langstreckenserie zu kreieren, einen herben Dämpfer erfahren. Zum einen ist die CNG jetzt unmittelbar an der Vermarktung der VLN beteiligt und wird sich nicht selber schaden wollen und zum anderen gibt es keine Termine, um eine eigene Langstreckenserie durchzuführen.

Der Aufstellung des Vorvertrages gingen wochenlange Verhandlungen voraus. Bis auf die üblichen Verdächtigen sprachen die Gesellschafter durch die Bank ihre Anerkennung für die Arbeit des Generalbevollmächtigten aus.